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Willkommen auf der gemeinsamen Homepage der öffentlichen Archive in Kißlegg!



"Archive in Kißlegg" ist der gemeinsame Internetauftritt des Archivs der Gemeinde Kißlegg, des Archivs der Pfarrei St. Gallus und Ulrich in Kißlegg und der im Pfarrarchiv Kißlegg benutzbaren Sammlung der Microfiches der Kirchenbücher des württembergischen Allgäus.

Die Seiten geben einen Überblick über die vorhandenen Unterlagen wie Akten, Urkunden und andere Einzelschriftstücke, Karten, Pläne, Bild-, Film- und Tonmaterial und sonstige Datenträger und helfen Ihnen, die richtige Adresse für Ihre Fragen zu finden. Außerdem werden Informationen zur Orts-, Regional- und Familiengeschichte angeboten.



Archivalien-Schaufenster


Urkunde 1515 Leibeigenschaftsbrief der Bärbel Lerchin

1515

Siegler: Junker Hans
[von Schellenberg]

Ausf. Perg. - 1 S. abg. - Fragment - diente als Rückenverstärkung zur Schellenbergischen Heiligenrechnung von 1737

Rückvermerk: [...] 1515


Pfarrarchiv Kißlegg, U 7

Unser aktuelles "Schaufenster ins Archiv" zeigt ein Dokument aus der Zeit kurz vor dem Bauernkrieg. In dieser Urkunde finden sich die für die damalige Zeit charakteristischen Formulierungen zur Absicherung der Leibeigenschaft durch die Herren. Sie wollten damit die Abwanderung der Landbevölkerung und die Flucht unter den rechtlichen Schirm einer benachbarten Stadt als „Pfalbürger” (auch „Ausbürger”) verhindern, die auch mit wirtschaftlichen Nachteilen für den Herrn verbunden war. Die Leibeigenschaft wurde - wie in dieser Urkunde beispielhaft sichtbar - gewissermaßen naturrechtlich überhöht: Dem "natürlichen Herrn" wurde der "Leibeigene" gegenübergestellt. Die Untertänigkeit wird zur Leibeigenschaft mit unbedingter Gehorsamspflicht.

Dass die Herren in jener Zeit ihre Untertanen in die Leibeigenschaft drängen wollten, zielte auf die Schaffung eines einheitlich regierbaren Untertanenverbandes: mit Erlangung der Leibherrschaft wurde auch die Gerichtsherrschaft erreicht („Allgäuischer Gebrauch”) - ein wichtiger Schritt im Prozess der „Territorialisierung”, der Ausbildung eines geschlossenen Herrschaftsgebiets.

Die leider nur als Fragment erhaltene Urkunde beschreibt folgenden Vorgang:

Bärbel Lerchin gelobt an Eides statt und verspricht mit Gunst, Wissen und Willen ihres Ehemanns [...] von Liebenweiler, dass sie, nach dem sie um 6 fl rh aus der Leibeigenschaft des Grafen von Montfort zu Tettnang entlassen wurde, dem Junker Hans von Schellenberg leibeigen sein will. Die Kinder, die von ihr geboren werden, sind mit einbezogen. Sie verspricht, alles zu tun, was sie ihrem "naturlichen lybherrn und Junckhern zu thun schuldig und verbunden" ist und kein Bürgerrecht und keinen Schirm eines anderen Herrn anzunehmen.

Wenige Jahre später, zwischen dem 12. und dem 22. Februar 1525, formulierten die Kißlegger Bauern in 18 Artikeln und je zwei einleitenden und zwei abschließenden Zusätzen ihre Beschwerden und Forderungen gegenüber dem Junker Hans von Schellenberg, dessen Brüdern Dr. Ulrich und Wolf von Schellenberg und der Witwe Veronika von Schellenberg, geb. von Freyberg zum Eisenberg, den Inhabern der Herrschaft Kißlegg. Diese Artikel erlauben einen detaillierten Einblick in die Umstände und Auswirkungen der leibherrschaftlichen Dienste und Abgaben für die Herrschaft. Auch die Beschwerden in rechtlichen Angelegenheiten und wegen des Eingriffs der Herren in den Gemeinbesitz der Dorfgemeinschaften spielen eine wichtige Rolle darin. Der Versuch einer sprachlich zeitgemäßen Übertragung dieser sogenannten "Kißlegger Artikel" ist hier zu finden:

die "Kißlegger Artikel"




Möchten Sie nochmal in unsere früheren "Schaufenster" schauen?

1 - Ein Buchbinder mit dem berühmten Namen Mozart für Kißlegg tätig!

2 - Neuanlage des Schlossparks in Kißlegg

3 - Einband eines alten Rechnungsbuches

4 - Grußadresse des Königs Karl zur Eisenbahneröffnung in Kißlegg 1870

 
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