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Kißlegg kommt unter die Krone Württembergs



KISSLEGG 13.11.2006. Genau 200 Jahre sind vergangen, seit Kißlegg an das Königreich Württemberg gefallen ist. Am 13. November des Jahres 1806 fand in der Pfarrkirche St. Gallus und Ulrich die Erbhuldigung der neuen Untertanen statt, die ein württembergischer Kommissär stellvertretend für König Friedrich I. vornahm.

Die nachfolgende Dokumentation fasst Grundlagen sowie die wesentlichen Quellen in den beiden Kißlegger Archiven zusammen.

1. Die Mediatisierung 1806

aus: Helber, Hartmut: Das 19. Jahrhundert im württemb. Allgäu. Rohrdorf 1987, S. 8 f.

Nach dem Frieden von Preßburg - Napoleon hatte Österreich besiegt - wurden die weltlichen Herrschaften mediatisiert. Wohl waren die Grafen von Waldburg-Zeil und Waldburg-Wolfegg in den Fürstenstand erhoben worden, doch durch die Mediatisierung kamen sie unter die württembergische Landeshoheit, sie waren jetzt keine Landesherren mehr. Der waldburgische Besitz wurde also württembergisch. Hiervon ausgenommen waren Altmannshofen, Aichstetten und Aitrach, die Bayern zugeteilt wurden. Auch Ratzenried, Siggen mit Göttlishofen und das Amt Ausnang wurden Bayern zugeschlagen. Württembergisch dagegen wurden das Quadt'sche Isny und Eglofs.

Umstritten zwischen den neuen Königreichen Württemberg und Bayern waren die östliche Landvogtei und die Herrschaft Kißlegg. So beanspruchte Württemberg das Kißlegger Gebiet, weil es bisher waldburgisch war, doch zunächst wurde es mit Dürren, Waltershofen, Siggen und Praßberg mit Leupolz Bayern zuerkannt, weil ihm die an der Heerstraße von Memmingen nach Lindau liegenden Ländereien zugesprochen worden waren, doch am 13. Oktober mußte es dann Kißlegg, Praßberg-Leupolz und Siggen an Württemberg abtreten. Waltershofen jedoch blieb bayrisch.

Die östliche Landvogtei wurde von Bayern aus dem genannten Grund beansprucht: Die Reichsstraße führte hindurch. Württemberg strebte nach diesem Gebiet, um im Süden keine Enklave mit Isny, Altgrafschaft Trauchburg und Eglofs entstehen zu lassen. Bayern setzte sich durch, und die Leutkircher Heide (ohne Reichenhofen) wurde bayrisch.

Damit war unser Gebiet, das spätere württembergische Allgäu, wohl an zwei Herren, aber in drei Streifen aufgeteilt. Bayern gehörte der Mittelstreifen, der sich von Nord-Osten nach Süd-Westen entlang an der Heerstraße Memmingen - Lindau anschmiegte, Württemberg hatte im Süd-Osten im Raum Isny eine Enklave erhalten, dagegen hatte sein Besitz im Nord-Westen Anschluß an das ebenfalls neuwürttembergische Oberschwaben.


2. Die Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 - Artikel 24 und 25

zitiert nach: Hofmann (Hg.), Quellen zum Verfassungsorganismus des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation 1495-1815 [1976] 374 und http://www.rechtsgeschichte.jku.at/Lehrveranstaltungen/Allgemeines/Lernbehelfe/WS/03. Aufgekl.%20Absolutismus-Fruehkonstitutionalismus/Rheinbundakte.pdf

Art. 24.

Ihre Majestäten die Könige von Bayern und Württemberg, Ihre Durchlauchten die Großherzoge von Baden, Berg und Hessen-Darmstadt, Seine Hoheit der Fürst Primas, und Ihre Durchlauchten der Herzog und der Fürst von Nassau, die Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen, Salm-Kyburg und Ysenburg-Birstein und der Herzog von Abremberg haben alle Souveränetätsrechte auszuüben und zwar

Seine Majestät der König von Bayern: über das Fürstenthum Schwarzenberg, die Grafschaft Kastell, die Herrschaften Speckfeld und Wiesentheid, die Dependenzen des Fürstenthums Hohenlohe, welche in der Markgrafschaft Ansbach und im Gebiete von Rothenburg liegen, namentlich das Oberamt Schillingsfürst und Kirchberg, die Grafschaft Sternstein, die Fürstenthümer Oettingen, die Besitzungen des Fürsten von Thurn und Taxis nördlich des Fürstenthums Neuburg, die Grafschaft Edelstetten, die Besitzungen des Fürsten und der Grafen Fugger, das Burggrafenthum Winterrieden, und endlich die Herrschaften Buxheim und Tannhausen, so wie über die Totalität der Heerstraße von Memmingen nach Lindau.

Seine Majestät der König von Württemberg: über die Besitzungen der Fürsten und Grafen von Truchseß-Waldburg, die Grafschaften Brindt, Egloffs, Gutenzell, Heppbach, Ißny, Königseck-Aulendorf, Ochsenhausen, Roth, Schüssenried und Weissenau, die Herrschaften Mirtingen und Sulmingen, Neu-Ravensberg, Tannheim, Werlhausen und Weingarten, mit Ausnahme der Herrschaft Hagenau, die Besitzungen des Fürsten von Thurn und Taxis, mit Ausnahme der an der Nordseite des Fürstenthums Neuburg liegenden, dann der Herrschaft Straßberg und des Amtes Ostrach, die Herrschaften Gundelfingen und Neufra, die Theile der Grafschaft Limburg-Gaildorf, welche Seine Majestät nicht besitzen; alle Besitzungen der Fürsten von Hohenlohe mit der im vorhergehenden Paragraphe gemachten Ausnahme, und endlich den Theil des ehemaligen Mainzischen auf der linken Seite der Jaxt liegenden Amtes Krautheim.

Seine Durchlaucht der Großherzog von Baden: ...

Art. 25.

Ein jeder der konföderirten Könige und Fürsten soll die in seinen Besitzungen inklavirten ritterschaftlichen Güter mit voller Souveränetät besitzen. Die zwischen zwei konföderirten Staaten gelegenen Rittergüter sollen in Absicht auf die Souveränetät zwischen diesen Staaten, in so gleiche Theile als möglich getheilt werden, jedoch dergestalt, daß weder eine Zerstückelung noch Gebiets-Vermischung daraus entstehe.


3. Der Übergang Kißleggs an die Krone Württemberg vor 200 Jahren

aus: Alois Steiger: Versuch einer historisch-statistischen Beschreibung der Herrschaft Kißlegg, samt Praßberg und Leupolz. Fotokopie eines Manuskripts von 1812 im Kreisarchiv Ravensburg und im Gemeindearchiv Kißlegg.

[p. 31] ... Die eingetrettenen neuesten Staatsveränderungen haben jedoch in allen diesen Verhältnißen eine wesentliche Umformung herbeygeführt. Denn nicht nur wurde die Herrschaft Kißlegg bereits schon unter dem 2ten Jäner 1806 als angebliches Rittergut von einer in der Person des vorm. Landesdirektions-Raths von Seutter abgeordneten Churfürstlich-Baierischen Komission, in förmlichen Territorial-Besiz genommen, sondern als in dem nemmlichen Jahre die zu Paris unter dem 12ten July zu Stande gekommene und unter- [p. 32] zeichnete rheinische Konföderations-Ackte Art. 24 sämtliche fürstliche und gräflich-Truchseß-Waldburgische Besizungen der Souverainetät Sr. Mayestät des Königs von Württemberg unterworfen hatte, kam später, nemmlich unter dem 13ten Oktober 1806 zwischen einem Königl. Baierischen und Königl. Würrtembergischen Abgeordneten zufolge des Artick. 25 der Konföderations-Ackte, welcher rücksichtlich der zwischen zwey konförderirten Staaten gelegenen ritterschaftlichen Güter eine soviel möglich gleichheitliche Theilung anordnet, eine besondere Uebereinkunft zu Ulm zu Stande, nach welcher, nebst mehreren Rittergütern, auch das angebliche Rittergut Kißlegg, an die Krone Württemberg überlassen worden ist, jedoch mit Ausnahme der an der Straße von Memmingen nach Lindau gelegenen Orte Waltershofen, Argenhäusel, Dettishofen, Dürren, Rhein, Hilpertshofen, Sigratshofen, Pilser und Oberwies, welche unter Königl. Baierischer Souverainetät zuverbleiben haben sollten; wovon auch übrigens noch die Kißleggische Beamtung, durch das Königliche General-Landes-Komissariat in Ulm unter dem 25ten Oktober ebenfalls in Kenntniß gesezt, und sie sowohl als sämtliche Unterthanen ihrer gegen den König von Baiern getragenen Pflichten wieder entlediget wurden; wobey es übrigens [p. 33] bemerkenswerth bleibt, daß der staatsrechtliche Irrthum wegen einer vorgeblichen Ritter-Guts-Eigenschaft der Herrschaft Kißlegg, auf diese Verhandlung nicht wenig influirt zu haben scheinet.

Inzwischen waren nicht nur bereits im August 1806 Königl. Württembergische Besizergreifungs-Patente den betreffenden Herren Fürsten von Waldburg-Wurzach und Wolfegg insinuirt worden, sondern im Flecken Kißlegg selbst konnte man die sonderbare Erscheinung wahrnehmen, daß bey einem Amthause Königl. Württembergische- und bey dem andern Königl. Baierische Militärs ihre Wachtdienste verrichteten, wo jedoch die am 13ten November durch einen Württembergischen Komissär vorgenommene Erbhuldigung dem bisherigen schwankenden Zustande ein Ende machte. Wenn indeßen durch diese Verkehrungen die Besizer der Herrschaft Kißlegg ihre Landesherrlichkeit verloren, so traf sie in Bälde noch ein weit größerer Verlust, indemm das bekannte Königl. Württembergische General-Rescript vom 10ten May 1809 die ihnen in der Bundes-Ackte konservirte Patrimonial-Gerichtsbarkeit in ihrem ganzen Umfange, mithin sowol die Criminal- Civil- und Forstgerichtsbarkeit, als auch alle auf Polizey-Gegenstände sich beziehende Jurisdiktion ihnen gänzlich entzog; wodurch die bisher dahier bestandenen [p. 34] Oberämter oder vielmehr Patrimonial-Obervogtey-Ämter - da ihnen nach einer Königl. Verordnung nur noch diese Firma gelassen worden ward - ihre gänzliche Auflösung erhielten und einem sogenannten Oberschultheißen-Amte Plaz machten, wovon bereits oben (§ 27) das nöthige bemerkt worden; dem jezt nur noch beygefügt werden will, daß die Herrschaft Kißlegg dermal dem Königlichen Oberamt Wangen zugetheilt ist.

[zu den Verfassungsänderungen:]

[p. 26] ... So wie die Herrschaft zwischen zwey Besizern getheilt ist, so ist wenigstens zur Zeit noch die Landschaft getheilt, wo auf der Wolfeggischen Seite der vormalige Gerichtsamman und jetzige Oberschultheiß Staudacher, auf der Wurzachischen hingegen Herr Rentamtsverwalter Schabet Landschafts-Rechner ist. Seit der Krankheit des erstern besorgt jedoch der neu ernannte Bürgermeister (Uhrmacher) Pfanner den Steuer-Bezug, welcher auch das hiesige Oberschultheißenamt [p. 27] provisorisch zu versehen hat.

Als eine Folge der aufgehobenen Patrimonial-Gerichtsbarkeit und Polizey, und was diesem anhängt, muß es angesehen werden, daß bereits noch im Spätjahre 1811 die hiesige Kommun nach alt-Württembergischen Zuschnitte organisirt, und ausser einem Oberschultheissen, auch ein Magistrat, aus den hiesigen Bürgern und Handwerkern niedergesezt worden ist, welcher aus Gericht und Rath bestehet, und über Kommun- und andere dahin einschlagende Angelegenheiten Rathsversammlungen zu halten pflegt. Der Oberschultheiß ist übrigens die erste Person, welchem ausser der Obsorge für das Beste der Gemeinheit überhaupt, besonders oblieget, die an ihn kommenden Oberamtlichen Befehle zu publiziren, und zum Vollzug zu bringen...

[p. 28] ... Übrigens ist die Herrschaft nach der neuesten Organisation in eine Oberschultheißerey (Kißlegg) und in mehrere untergeordnete Schultheißenämter eingetheilt, welchen jedesmahl ein Schultheiß vorstehet, der aus ihrer Mitte gewählt ist.

Der Schellenbergische oder Wolfeggische Antheil enthält die neun Schultheißenämter Emelhofen, Feld, Holderreuthe, Immenried, Johlers, Kißlegg, Röthsee, Samisweiler und Wickenreuthe, welche unter der vorigen Verfaßung eben so viele Rotten bildeten, und bey dem Baumgartischen oder Wurzachischen Antheile kennt man gar zwölf Schultheißenämter, namentlich Herroth, [p. 29] Kißlegg, Langenacker, Liebenried, Mazenweiler, Rempertshofen, Reuthe, Schurthannen, Sommersried, Wallmusried, Weitershofen, und Zaißenhofen, die vormals ebenfalls in Rotten eingetheilt waren und sogenannte Rottmeister zu Vorsteher hatte...


4. Die Erhebung des Hauses Waldburg in den Fürstenstand 1803

aus: Pfarrarchiv Kißlegg, Pfarrchronik, Bd. I, fol. 57.

1803 21. März. Unterm 21. Merz 1803 haben Se. K. K. Maiestät Franz II. allergnädigst geruhet, unsern regierende Reichserbtruchseßen und bisherigen Grafen Herrn Joseph Anton, und mit Hochselben Hochdero regierende Herren Agnaten Reichserbtruchseßen und bisherige Grafen Eberhard Ernst zu Zeil Wurzach, und Maximilian Wunibald zu Zeil Trauchburg, dann nach dero Ableben jeden Hochdero künftigen Regierungs Nachfolger in des Heil. Röm. Reichs - Fürstenstand und dessen gesamte besizende unmittelbare zum deutschen Reich und schwäbischen Kreis collektable Graf und Herrschaften in einer Zusammenfaßung zu einem Fürstenthum unter dem ursprünglichen Stamm- und Geschlechtsname Waldburg zu erheben.


5. Die Besetzung Kißleggs durch bayrische und württembergische Truppen 1806

aus: Pfarrarchiv Kißlegg, Pfarrchronik, Bd. I, fol. 58.

Im Jahre 1806 im Monat März rückten königl. baierische Truppen in Kißlegg ein und nahmen für Baiern vom hiesigen Orte Besitz, zogen sich aber bald wieder nach Gebratshofen zurück, und liesen hier nur wenige Mann unter dem Befehl eines Lietnants [!] zurück. Später wurde der Ort, und die Umgegend von französischen Militairs provisorisch besetzt, bis selbes den 13ten September 1806 ab, und gegen Preusen ins Feld zog.

Bald darauf rückten Würtenbergische Jäger ein, und die ganze Pfarrey wurde im Namen Würtenbergs in Besitz genommen, worauf bald darnach einem eigenen hier eingetroffenen Komissair, der Krone Würtenbergs in hiesiger Pfarrkirche die Huldigung geleistet werden musste.


6. Kriegsbelastungen 1805-1810

zusammengestellt nach: Gemeindearchiv Kißlegg, Bestand Landschaft Kißlegg; Kriegskassenrechnungen

1805/06 Im Verlauf der Kriegsjahre 1805/06 sind im allein im Flecken Kißlegg (ohne Ortschaften) 173 französische Offiziere, 197 Österr. Offiziere, 639 Unteroffiziere, 1492 französische Gemeine und 4922 vermischte Gemeine einquartiert, insgesamt 7423 Soldaten im Quartier. Franz Xaver Gegenbaur verpflegt allein in seinem Gasthaus zum Adler 817 Soldaten. In der Kißlegger Rotte sollen hierfür 3155 Brotportionen und 7423 Fleischportionen an die Einwohner ausgegeben werden. Im Wurzacher Schloss sind 274 Mann einquartiert, wovon 61 von der Rotte Schurtannen verpflegt werden. Es wird nicht ganz deutlich, ob jeweils „Mann“ oder „Manntage“ gemeint sind. Nach der Abrechnung für die Rotte Langenacker sind es eher Manntage.

1805 6. Oktober nimmt der ks. östr. Unterlieutenant Manz vom Sachsen-Hildburgshausischen Grenadierregiment Quartier im Wurzach'schen Schloss bei Rentamtsverwalter Schabet bei seiner Reise nach Ulm sowie bei seiner Rückreise am 24. Oktober.

1806 17. Sept. nimmt ein gemeiner Laquai vom kgl. württ. Jägerregiment zu Fuß, Scheidemanns Compagnie, Quartier im Wurzach'schen Schloss bei Rentamtsverwalter Schabet.

1806 2. Nov. Spitalvater Grabherr führt Hofrat von Brielmayer nach Wurzach wegen kgl. Württ. Rekrutierung.

1806 20. Nov. Spitalvater Grabherr führt Hofrat Huber aus gleichem Grund nach Wolfegg.

Erlass
Erlass König Friedrich I. von Württemberg über die außerordentliche Kriegssteuer im Ritterkanton Allgäu,

20. Februar 1807


1807 20. Febr. König Friedrich schreibt eine außerordentliche Kriegssteuer für seine neuesten Besitzungen aus (siehe Abbildung), wobei es für den Kanton Allgäu 3346 fl trifft. Dieser Betrag wird auf folgende Orte des Ritterkantons Allgäu verteilt: Ambtszell 34 fl 39 kr 4 hl, Brochenzell 199 fl 4 kr 2 hl, Kieselegg nach Abzug der an Baiern abgetretenen Orte 2322 fl 17 kr 4 hl, Moweiler 60 fl 13 kr 6 hl, Brasberg und Leibholz 653 fl 27 kr 2 hl, Siggen 59 fl 27 kr 7 hl, Vogelsang 17 fl 12 kr 7 hl.

1807 6. Aug. Durch eine Münzverrufung von 20-kr-Münzen (sogen. Leopoldiner), österr. 6-kr-Stücke und Kupfermünzen ergibt sich bei der Kißlegg-W... Landschaft (Gerichtsschreiber Hiemer) bei einem Barvorrat von 780 fl 40 kr an obigen Münzen ein Verlust von 221 fl 16 kr.

1808 Während der verflossenen Kriege sind bei von beidseitigen Kißlegger Untertanen geleistetem Militärfuhrwerk 4 Pferde und 12 Wägen verloren gegangen.

1810 Die Landschaft Kißlegg wird dem Oberamt Wangen zugeteilt.

 
 
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