Das Gemeindearchiv ist
eine öffentliche Einrichtung
und kann
bei berechtigtem Interesse benutzt werden
für
heimatkundliche Zwecke
für
geschichtliche, kirchengeschichtliche und
kunstgeschichtliche Fragestellungen
zur
Klärung von Rechtsfragen
Die Archivbenutzung richtet sich nach der Archivordnung der
Gemeinde Kißlegg, die der Gemeinderat am 29. Januar 1997
beschlossen hat, und dem Gesetz über die Pflege und Nutzung
von
Archivgut (Landesarchivgesetz) vom 27. Juli 1987 in der
geänderten
Fassung vom 1. Juli 2004.
Das "berechtigte Interesse" sowie die Sperrfristen und andere
Nutzungsbeschränkungen für einzelne Archivalien sind
in der
Archivordnung und im Landesarchivgesetz näher
erläutert und
festgelegt.
Sie können sich gerne auch direkt mit dem ehrenamtlichen Archivbeauftragten
in Verbindung setzen. Eine Archivbenutzung erfolgt dann nach
Rücksprache mit dem Bürgermeisteramt: